ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fa. NK-LINE Nataliya Kuzmenko
Stand: 01.01.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen NK-Line – Nataliya Kuzmenko, selbständig/freiberuflich tätig, nachfolgend „Auftragnehmerin“, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, über Beratungs-, Planungs-, Gestaltungs- und Koordinationsleistungen im Bereich Interior Design und Raumgestaltung.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht in einzelnen Bestimmungen ausdrücklich differenziert wird.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags sind insbesondere Interior-Design-Leistungen, Einrichtungsberatung, Raumgestaltung, Farb- und Materialkonzepte, Möblierungs- und Beleuchtungskonzepte, Stil- und Gestaltungsvorschläge, Visualisierungen, Produktrecherchen, Projektkoordination sowie sonstige im Angebot bezeichnete Beratungs- und Gestaltungsleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden Leistungsbeschreibungen.
(3) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erbringt die Auftragnehmerin ausschließlich gestalterische, beratende und koordinierende Leistungen. Nicht geschuldet sind genehmigungspflichtige Planungen, bauvorlageberechtigte Leistungen, Leistungen unter den gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Architektin oder Innenarchitektin sowie eine förmliche Bauleitung im öffentlich-rechtlichen Sinne.
(4) Handwerks-, Montage-, Elektro-, Sanitär-, Trockenbau-, Maler- oder sonstige Facharbeiten sind nicht Vertragsgegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Auftragnehmerin erbringt solche Leistungen grundsätzlich nicht selbst, sondern kann auf Wunsch geeignete Drittanbieter benennen oder koordinierend begleiten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) Annahme des Angebots in Textform, insbesondere per E-Mail,
b) schriftliche Unterzeichnung des Angebots oder Vertrags, oder
c) Zahlung der vereinbarten Anzahlung.
(3) Textform, insbesondere per E-Mail, ist für den Vertragsschluss ausreichend.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Maße, Bilder, Pläne, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.
(3) Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen, Freigaben, Angaben oder Entscheidungen nicht rechtzeitig erbringt, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Verwendung der von ihm bereitgestellten Unterlagen, Bilder, Texte, Marken oder sonstigen Inhalte keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt die Auftragnehmerin insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Beschaffung, Produktempfehlungen, Vermittlung
(1) Produktempfehlungen, Einkaufslisten, Bezugsquellen, Herstellerhinweise oder Lieferantenempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Empfehlung verfügbaren Informationen.
(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verkauft die Auftragnehmerin keine Möbel, Leuchten oder sonstigen Waren im eigenen Namen, sondern erbringt Beratungs-, Auswahl- und Koordinationsleistungen.
(3) Bestellungen von Waren oder Leistungen Dritter erfolgen – sofern vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. In diesem Fall kommt der Vertrag über die Ware oder Fremdleistung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
(4) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, für Beschaffungen oder Bestellungen in Vorleistung zu treten.
(5) Für Lieferzeiten, Verfügbarkeit, Preisänderungen, Materialabweichungen oder Leistungsstörungen von Drittanbietern haftet die Auftragnehmerin nur nach Maßgabe des § 12 dieser AGB und nur bei eigenem Verschulden.
§ 6 Leistungsdurchführung, Entwürfe und Änderungen
(1) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Vorgaben mit einem gestalterischen Ermessensspielraum.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind im vereinbarten Honorar nur die im Angebot ausdrücklich genannten Korrektur- oder Abstimmungsschleifen enthalten.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Besprechungen, nachträgliche Umplanungen, zusätzliche Varianten, zusätzliche Produktrecherchen oder sonstige Mehrleistungen sind gesondert zu vergüten.
(4) Freigaben des Auftraggebers sollen innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang, erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kann die Auftragnehmerin die weitere Bearbeitung bis zur Klärung aussetzen.
§ 7 Vergütung
(1) Es gilt die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung.
(2) Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgender Zahlungsplan:
a) 50 % bei Vertragsschluss bzw. Projektfreigabe,
b) 30 % nach Vorlage des abgestimmten Konzepts oder des im Angebot definierten Zwischenstands,
c) 20 % nach Abschluss der vereinbarten Leistung.
(4) Bei kleineren Beratungs- oder Einzelaufträgen kann die Auftragnehmerin Vorauszahlung oder vollständige Zahlung unmittelbar nach Leistungserbringung verlangen, sofern dies im Angebot ausgewiesen ist.
(5) Zusatzleistungen und Mehraufwand werden gesondert abgerechnet.
§ 8 Auslagen, Reise- und Nebenkosten
(1) Notwendige Auslagen, Musterkosten, Versandkosten, Parkgebühren, Kurierkosten, Eintrittsgebühren zu Fachmessen sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Auftrag erforderliche Fremdkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten, soweit diese vertraglich vereinbart oder erforderlich sind.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, werden Fahrten mit 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer berechnet.
(3) Reisezeiten können gesondert vergütet werden, wenn dies im Angebot vorgesehen ist.
§ 9 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Ausfällen von Drittanbietern, Lieferengpässen, behördlichen Maßnahmen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers hat die Auftragnehmerin nicht zu vertreten. Fristen verlängern sich in diesen Fällen angemessen.
§ 10 Abnahme
(1) Soweit die beauftragte Leistung werkvertraglichen Charakter hat, ist der Auftraggeber zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet.
(2) Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Erfolgt nach Fertigstellungsmitteilung und Aufforderung zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist keine Abnahme und benennt der Auftraggeber keinen Mangel in Textform, kann die Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als abgenommen gelten. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn die Auftragnehmerin auf diese Rechtsfolge zuvor in Textform hingewiesen hat.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Konzepte, Entwürfe, Moodboards, Visualisierungen, Zeichnungen, Präsentationen, Material- und Produktauswahlen, Texte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den ausdrücklich zur Nutzung überlassenen Arbeitsergebnissen, soweit dies für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist.
(3) Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
(4) Offene Dateien, editierbare Rohdaten, CAD-/3D-Dateien, Arbeitsdateien und sonstige Produktionsdaten sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(5) Vorschläge, Ideen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
§ 12 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für Leistungen, Lieferungen oder Pflichtverletzungen von Drittanbietern, die der Auftraggeber selbst beauftragt oder mit denen er auf Grundlage einer Vermittlung unmittelbar kontrahiert, haftet die Auftragnehmerin nicht, sofern ihr kein eigenes Auswahl- oder Organisationsverschulden zur Last fällt.
(5) Keine Haftung besteht für handelsübliche, branchenübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Materialien, Farben, Oberflächen, Maserungen, Textilien, Natursteinen oder ähnlichen Natur- und Produktmaterialien, sofern diese die vereinbarte Gesamtwirkung nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 13 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Der Auftragnehmerin ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit eine Nacherfüllung rechtlich und tatsächlich möglich ist.
§ 14 Kündigung
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Soweit ein Werkvertrag vorliegt, richtet sich die freie Kündigung des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags sind die bis dahin erbrachten Leistungen, der entstandene Aufwand sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten zu vergüten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 15 Referenznennung und Eigenwerbung
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, abgeschlossene Projekte in angemessener Weise als Referenz zu verwenden, insbesondere durch die Abbildung von Entwürfen oder fotografischen Darstellungen realisierter Gestaltungen, sofern keine überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(2) Personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen, genaue Adressdaten oder sicherheitsrelevante Unterlagen werden nur mit gesonderter Zustimmung veröffentlicht.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Hiervon ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

